| 1959 j. |
Im Jahr 1950 nahm der Europarat ein Übereinkommen über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.Aber nach neun Jahren öffnete am 23. Februar 1959 in Straßburg die erste Sitzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bestand aus sechsundvierzig Richter.
Jeder der Richter hatte eine Amtszeit von sechs Jahren von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.Aktivitäten des Hohen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang mit dem Übereinkommen zum Schutz und wurde von der internationalen Gemeinschaft geschätzt.
Historischen Wandel von 1990 war durch erhöhte Fließfähigkeit von Appellen an das Gericht begleitet.Bis zum Zeitpunkt der Reform des Gerichtshofes diktiert wurde Ende 1998 statt.Dies ermöglichte es uns, die Leistung des Gerichtshofs zu stärken.Heute, ein Jahr von mehr als 1000 Urteile. |
|